
Vreny Fuchs
Richterin
Das Bezirksgericht amtet als erstinstanzliches Zivilgericht, sofern nicht ein anderes Gericht zuständig ist. Als Strafgericht beurteilt das Bezirksgericht Verbrechen und Vergehen, unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Einzelrichters, der Untersuchungsrichter und des kantonalen Strafgerichts. Präsident, Richter und Ersatzrichter werden auf vier Jahre vom Volk gewählt, der Gerichtsschreiber vom Gericht selbst.